AGB - SPOT Management GmbH

SPOT Management GmbH
Direkt zum Seiteninhalt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 . Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SPOT Management GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten in der letzten vereinbarten Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden, denen hiermit widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die SPOT Management GmbH sie schriftlich bestätigt.
2 . Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der SPOT Management GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben lediglich die Qualität einer Aufforderung an den Kunden, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
An sein Auftragsangebot hält sich der Kunde einen Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung der SPOT Management GmbH, die auch auf elektronischem Wege erfolgen kann, oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung durch die SPOT Management GmbH. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenerträge.
(2) Geringfügige oder verkehrsübliche Abweichungen vom Leistungsumfang, die dessen wesentliche Merkmale nicht beeinträchtigen, behält sich die SPOT Management GmbH ohne besondere Anzeige vor.
3 . Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Leistungen werden je nach Vereinbarung zum Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. An die vereinbarten Preise hält sich die SPOT Management GmbH vier Monate lang ab Vertragsschluss bzw. letzter Preisänderung gebunden. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Leistungszeit geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes während der Vertragslaufzeit werden unterschiedliche Umsatzsteuersätze für die jeweils erbrachten Leistungen berechnet.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, sind für Reisekosten und Spesen 0,50 Euro/km , Bahn 1. Klasse bzw. Flüge ab 3 Stunden mit Business Class und ab 1 Stunde/Tag der vereinbarte Stundensatz anzusetzen. Tagessätze basieren auf 8 Stunden/Tag.
Für Spesen gelten die gesetzlichen Vorgaben.
(3) Rechnungen sind zahlbar bei Zugang ohne Abzüge. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang bei der SPOT Management GmbH eingegangen, ist diese auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15 % p. a. zu berechnen.
(4) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4 . Leistungen und Lieferungen
(1) Leistungs- und Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. In jedem Fall stehen sie unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der SPOT Management GmbH.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der SPOT Management GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die SPOT Management GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die SPOT Management GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SPOT Management GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(3) Bei Warenversand trägt der Kunde die Transportgefahr. Verzögert sich eine Lieferung ohne Verschulden der SPOT Management GmbH, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4) Die SPOT Management GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, diese haben für den Kunden offensichtlich kein Interesse.
5 . Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware und Software bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der SPOT Management GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der SPOT Management GmbH. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für die SPOT Management GmbH, ohne sie zu verpflichten. Erlischt das (Mit-) Eigentum der SPOT Management GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die SPOT Management GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der SPOT Management GmbH unentgeltlich.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an die SPOT Management GmbH ab. Die SPOT Management GmbH ermächtigt den Kunden jedoch widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der SPOT Management GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere beim Zahlungsverzug ist die SPOT Management GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück zu nehmen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt dieser schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an die SPOT Management GmbH ab. In der Zurücknahme der Ware, dem Rücknahmeverlangen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die SPOT Management GmbH liegt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen, kein Rücktritt vom Vertrag.
6 . Gewährleistung
(1) Die SPOT Management GmbH übernimmt bei Werkleistungen die gesetzliche Gewährleistung für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang für die Dauer von 6 Monaten ab Leistungserbringung. Der Kunde kann jedoch erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
(2) Bei reinen Kaufverträgen beschränkt sich die Gewährleistungshaftung der SPOT Management GmbH auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden.
(3) Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
(4) Zum Erhalt der Gewährleistungsansprüche muss der Kunde Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Leistungserbringung, bei nicht offensichtlichen Mängeln spätestens zwei Wochen nach ihrer Entdeckung und nicht später als sechs Monate nach erfolgter Lieferung oder Leistung, der SPOT Management GmbH schriftlich anzeigen.
(5) Die Gewährleistung der SPOT Management GmbH entfällt, sobald der Kunde ihre Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, wenn der Kunde eine substantiierte Behauptung der SPOT Management GmbH, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7 . Haftung
(1) Schadensersatzansprüche gegen die SPOT Management GmbH wegen Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Vertragsverletzungen oder unerlaubte Handlung beschränken sich außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf den Ersatz typischer und für die SPOT Management GmbH vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Bestimmungen gelten auch für Folgeschäden.
(2) Bei Schäden, die aus dem Verlust oder der Zerstörung von Daten beruhen, beschränkt sich die Haftung der SPOT Management GmbH auf den Wiederherstellungsaufwand. Der Kunde hat jedoch die Pflicht, seine Daten täglich sowie unmittelbar vor Beginn von Servicearbeiten durch Anfertigung von Sicherungskopien zu sichern. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, ist eine Haftung der SPOT Management GmbH ausgeschlossen.
8 . Subunternehmer
(1) Die SPOT Management GmbH ist berechtigt, beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Subunternehmer ausführen zu lassen.
9 . Lizenz- und Urheberrechte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bestimmungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen und sonstige Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Nutzungsrechte verbleiben der SPOT Management GmbH. Auch insoweit erhält der Kunde nur ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Vertragsdurchführung.
10. Geheimhaltung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen betrieblichen und technischen Informationen einschließlich aller Produkt- und Geschäftsgeheimnisse, an der die SPOT Management GmbH in berechtigter Weise ein Geheimhaltungsinteresse haben könnte, vertraulich zu behandeln. Das gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.
11. Kündigung
(1) Sowohl der Kunde, als auch die SPOT Management GmbH können einen Vertrag kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht erfüllt.
(2) Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der SPOT Management GmbH zu vertreten sind, hat er lediglich den Preis für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen zu zahlen, die für ihn nutzbar sind.
(3) Kündigt die SPOT Management GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder kündigt der Kunde unberechtigterweise, hat die SPOT Management GmbH außer auf das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen Anspruch auf einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 12 % des Entgelts für die noch nicht erbrachten Leistungen. Weist der Kunde der SPOT Management GmbH einen geringeren Schaden nach, hat er nur diesen zu zahlen. Bei Nachweis eines höheren Schadens durch die SPOT Management GmbH kann sie diesen verlangen.
12. Sonstiges
(1) Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten bzw. Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der SPOT Management GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Anwendung internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Aachen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Aachen, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht.
           Stand Mai 2023
Zurück zum Seiteninhalt