AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 . Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen
und Angebote der SPOT Management GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten in der letzten vereinbarten Fassung auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und
Einkaufsbedingungen des Kunden, denen hiermit widersprochen wird. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die SPOT Management GmbH
sie schriftlich bestätigt.
2 . Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der SPOT
Management GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben lediglich die
Qualität einer Aufforderung an den Kunden, einen entsprechenden Auftrag zu
erteilen.
An sein Auftragsangebot hält sich der Kunde einen Monat lang
gebunden. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung der SPOT Management
GmbH, die auch auf elektronischem Wege erfolgen kann, oder durch den Beginn der
Ausführung der Leistung bzw. Lieferung durch die SPOT Management GmbH. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenerträge.
(2) Geringfügige oder
verkehrsübliche Abweichungen vom Leistungsumfang, die dessen wesentliche
Merkmale nicht beeinträchtigen, behält sich die SPOT Management GmbH ohne
besondere Anzeige vor.
3 . Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Alle Leistungen werden je nach
Vereinbarung zum Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis nach Beendigung
bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht eine andere
Rechnungsstellung vereinbart ist. An die vereinbarten Preise hält sich die SPOT
Management GmbH vier Monate lang ab Vertragsschluss bzw. letzter Preisänderung
gebunden. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Leistungszeit geltenden
Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Bei einer Änderung des
Umsatzsteuersatzes während der Vertragslaufzeit werden unterschiedliche
Umsatzsteuersätze für die jeweils erbrachten Leistungen berechnet.
(2) Wenn nicht anders vereinbart,
sind für Reisekosten und Spesen 0,50 Euro/km , Bahn 1. Klasse bzw. Flüge ab 3
Stunden mit Business Class und ab 1 Stunde/Tag der vereinbarte Stundensatz
anzusetzen. Tagessätze basieren auf 8 Stunden/Tag.
Für Spesen gelten die gesetzlichen Vorgaben.
(3) Rechnungen sind zahlbar bei
Zugang ohne Abzüge. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungszugang bei der SPOT Management GmbH eingegangen, ist diese auch ohne
Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15 % p. a. zu berechnen.
(4) Der Kunde kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
4 . Leistungen und
Lieferungen
(1) Leistungs- und Liefertermine
können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. In jedem Fall stehen
sie unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der SPOT Management
GmbH.
(2) Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,
die der SPOT Management GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, hat die SPOT Management GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die SPOT Management
GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Dauert die
Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SPOT
Management GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
(3) Bei Warenversand trägt der
Kunde die Transportgefahr. Verzögert sich eine Lieferung ohne Verschulden der SPOT
Management GmbH, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
den Kunden über.
(4) Die SPOT Management GmbH ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, diese
haben für den Kunden offensichtlich kein Interesse.
5 . Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware und Software
bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der SPOT Management GmbH aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der SPOT Management
GmbH. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für die SPOT Management GmbH,
ohne sie zu verpflichten. Erlischt das (Mit-) Eigentum der SPOT Management GmbH
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum
des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die SPOT
Management GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der SPOT
Management GmbH unentgeltlich.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt
der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an die SPOT Management GmbH ab. Die SPOT
Management GmbH ermächtigt den Kunden jedoch widerruflich, die an sie
abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der SPOT Management GmbH
hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere beim Zahlungsverzug ist die SPOT Management GmbH berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurück zu nehmen. Für den Fall, dass
die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt dieser schon
jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an die SPOT Management GmbH ab. In
der Zurücknahme der Ware, dem Rücknahmeverlangen oder der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die SPOT Management GmbH
liegt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen, kein
Rücktritt vom Vertrag.
6 . Gewährleistung
(1) Die SPOT Management GmbH übernimmt
bei Werkleistungen die gesetzliche Gewährleistung für den vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang für die Dauer von 6 Monaten ab
Leistungserbringung. Der Kunde kann jedoch erst nach zweimaligem Fehlschlagen
von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich des Mangels nach seiner
Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder, falls der Wert oder die
Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen.
(2) Bei reinen Kaufverträgen
beschränkt sich die Gewährleistungshaftung der SPOT Management GmbH auf die
Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden.
(3) Bei Dienstleistungen besteht
kein Anspruch auf Gewährleistung.
(4) Zum Erhalt der
Gewährleistungsansprüche muss der Kunde Beanstandungen unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Leistungserbringung, bei
nicht offensichtlichen Mängeln spätestens zwei Wochen nach ihrer Entdeckung und
nicht später als sechs Monate nach erfolgter Lieferung oder Leistung, der SPOT
Management GmbH schriftlich anzeigen.
(5) Die Gewährleistung der SPOT
Management GmbH entfällt, sobald der Kunde ihre Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vornimmt, Teile
auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, wenn der Kunde eine substantiierte
Behauptung der SPOT Management GmbH, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
7 . Haftung
(1) Schadensersatzansprüche gegen
die SPOT Management GmbH wegen Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen, Vertragsverletzungen oder unerlaubte Handlung
beschränken sich außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf den Ersatz typischer und für die SPOT
Management GmbH vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Bestimmungen gelten auch
für Folgeschäden.
(2) Bei Schäden, die aus dem
Verlust oder der Zerstörung von Daten beruhen, beschränkt sich die Haftung der SPOT
Management GmbH auf den Wiederherstellungsaufwand. Der Kunde hat jedoch die
Pflicht, seine Daten täglich sowie unmittelbar vor Beginn von Servicearbeiten
durch Anfertigung von Sicherungskopien zu sichern. Verletzt der Kunde diese
Verpflichtung, ist eine Haftung der SPOT Management GmbH ausgeschlossen.
8 . Subunternehmer
(1) Die SPOT Management GmbH ist
berechtigt, beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte
Subunternehmer ausführen zu lassen.
9 . Lizenz- und
Urheberrechte
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die
lizenz- und urheberrechtlichen Bestimmungen der Hersteller und Lieferanten
einzuhalten.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die
ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme,
Zeichnungen und sonstige Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch
zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Nutzungsrechte verbleiben
der SPOT Management GmbH. Auch insoweit erhält der Kunde nur ein nicht
übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Vertragsdurchführung.
10. Geheimhaltung
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen
betrieblichen und technischen Informationen einschließlich aller Produkt- und
Geschäftsgeheimnisse, an der die SPOT Management GmbH in berechtigter Weise ein
Geheimhaltungsinteresse haben könnte, vertraulich zu behandeln. Das gilt auch
für die Zeit nach Vertragsbeendigung.
11. Kündigung
(1) Sowohl der Kunde, als auch die SPOT
Management GmbH können einen Vertrag kündigen, wenn der jeweils andere seine
vertraglichen Verpflichtungen auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist
nicht erfüllt.
(2) Kündigt der Kunde aus Gründen,
die von der SPOT Management GmbH zu vertreten sind, hat er lediglich den Preis
für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen zu zahlen, die für ihn nutzbar
sind.
(3) Kündigt die SPOT Management
GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder kündigt der Kunde
unberechtigterweise, hat die SPOT Management GmbH außer auf das Entgelt für
bereits erbrachte Leistungen Anspruch auf einen pauschalierten Schadensersatz
in Höhe von 12 % des Entgelts für die noch nicht erbrachten Leistungen. Weist
der Kunde der SPOT Management GmbH einen geringeren Schaden nach, hat er nur
diesen zu zahlen. Bei Nachweis eines höheren Schadens durch die SPOT Management
GmbH kann sie diesen verlangen.
12. Sonstiges
(1) Eine Abtretung oder Übertragung
von Rechten bzw. Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der
vorherigen schriftlichen Einwilligung der SPOT Management GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Anwendung internationaler
Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort für die
beiderseitigen Leistungen ist Aachen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der
Parteien ist Aachen, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine oder mehrere dieser
Bestimmungen unwirksam sein oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene
Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung
tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht.
Stand Mai
2023